Tätigkeits­schwer­punkte

Straf­recht

Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Ich berate und vertrete Sie straf­recht­lich sowohl als Be­schuldig­ten oder An­geklag­ten im Straf­verfahren als auch zur Durch­setzung Ihrer Rechte als Opfer einer Straf­tat oder als Zeugen­beistand.

Aufgrund nach­gewiesener besonderer theo­retischer Kennt­nisse und mehr­jähri­ger prak­tischer Erfah­rung im Straf­recht wurde mir im Früh­jahr 2012 durch die Rechts­anwalts­kammer Ham­burg die Bezeich­nung Fach­anwalt für Straf­recht ver­liehen. Sie be­nöti­gen einen Spezia­listen im Straf­recht? Sprechen Sie mich an!

In einer Viel­zahl von Fällen jeg­lichen Ver­fahrens­stadiums an unter­schied­lichen Gerich­ten im gesamten Bundes­gebiet und euro­päischen Aus­land habe ich mir einen Erfah­rungs­schatz an­ge­eignet, von dem Sie als Man­dant profi­tieren.

Gern übernehme ich auch ihre Ver­tre­tung als Pflicht­verteidiger. Die Pflicht­vertei­digung ist bei mir keine Ver­tretung zweiter Klasse, Sie er­fahren die gleiche Auf­merk­sam­keit und den gleichen Ein­satz wie bei einem Wahl­mandat.

Unter anderem bin ich in folgenden Bereichen tätig:

 Jugend­strafrecht

 Produkt­strafrecht

Wieder­aufnahme­ver­fahren

Allgemeines Straf­recht

Präventiv­bera­tung

Umwelt­straf­recht

Betäubungs­mittel­­straf­recht

Ordnungs­widrig­keiten­­recht

Verkehrs­straf­­recht

Insolvenz­straf­recht

Zeugen­beistand

Wirtschafts­straf­recht

Sexual­strafrecht

Straf­voll­streckung / -vollzug

Berufungen und Revi­sionen

Computer- und Internet­­straf­­recht

Opfer­vertretung

Nebenklage, Privat­klage, Ad­häsions­verfahren

Kapital­straf­delikte

Tötungsdelikte und sonstige Gewaltkriminalität

Verhaftung

Wenn Polizeibeamte Ihnen einen Haftbefehl vorlegen oder Ihnen die vorläufige Festnahme erklären, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Bewahren sie einen kühlen Kopf!!!
  • Lassen Sie sich den Haftbefehl und den Dienstausweis der Beamten zeigen!
  • Unternehmen Sie keinen Fluchtversuch und leisten Sie auch keinen Widerstand! Beleidigen oder provozieren Sie die Beamten nicht, auch wenn die Situation emotionsgeladen ist!
  • Machen Sie nur Aussagen über ihre Personalien und verweigern Sie jegliche Antworten auf mögliche Fragen. Verweigern Sie die Aussage auch (und gerade) dann, wenn Ihnen die Polizeibeamten und / oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermitteln, eine Aussage würde sich positiv für Sie auswirken! In erster Linie zementieren Sie mit einer solchen Aussage Ihre spätere Verurteilung, Schweigen ist Gold!
  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Bestehen Sie auf ihrem Recht, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Nur so erhalten Sie die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung, die sich im Laufe des Verfahrens positiv auf den Prozessverlauf auswirken kann, da so zusätzlicher Schaden, wie zum Beispiel durch unüberlegte Aussagen, verhindert werden kann. Aus diesem Grund habe ich Ihnen eine 24-Stunden-Notfallhotline eingerichtet, damit ich Sie mit dem Beginn der Verhaftung - egal zu welcher Uhrzeit diese geschieht - optimal vertreten kann.

Haus­durchsuchung

Wenn bei Ihnen Durchsuchungsbeamte vor der Tür stehen, sollten Sie folgendes unbedingt beachten:

  • Bleiben sie auf jeden Fall ruhig und kontrolliert!!!
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss und die Dienstmarken von den Beamten zeigen!
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, körperlichen Widerstand zu leisten oder gar Dokumente zu vernichten, das kann Ihnen später als Verschleierungshandlung negativ angelastet werden!
  • Führen Sie ein eigenes Protokoll über die Durchsuchung und achten Sie besonders darauf, ob Sie über ihre Rechte belehrt wurden!
  • Achten Sie darauf, dass nur Räume / Fahrzeuge durchsucht werden, die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind!
  • Widersprechen Sie der Beschlagnahme der Beweismittel und lassen Sie dieses auch im Durchsuchungsprotokoll vermerken!
  • Bestehen Sie darauf, dass die ausgehändigten Beweismittel versiegelt werden und dies auch im Durchsuchungsprotokoll vermerkt wird!
  • Machen Sie lediglich Angaben zur Person und treffen Sie keine Aussagen zu persönlichen Verhältnissen oder zum Sachverhalt! Lassen Sie sich nicht in freundlich gemeinte Gespräche mit den Polizeibeamten verwickeln; die Beamten sind vernehmungstaktisch geschult!
  • Unterschreiben Sie nichts! Lassen Sie sich aber trotzdem das abschließende Untersuchungsprotokoll zeigen und achten sie darauf, dass alle Beweismittel und eventuelle Beschädigungen in ihm vermerkt sind! Verlangen Sie eine Durchschrift des Protokolls!
  • Kontaktieren Sie möglichst zu Beginn der Durchsuchung einen Anwalt. Dieser kann Ihnen wertvolle Tipps geben, welche Sachen ausgehändigt werden sollen und was die Beamten mitnehmen dürfen und was nicht. Er gibt Ihnen auch eine Hilfestellung, wie man sich gegenüber den Beamten verhalten sollte. Hierzu habe ich eine 24-Stunden-Notfallhotline eingerichtet, damit ich Ihnen schnell mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Diese lautet:

Pflicht­verteidigung

Ihnen wird von einem Gericht ein Verbrechen angelastet und Sie sollen einen Anwalt benennen, der sie vertreten soll, andernfalls würde ihnen ein beliebiger Anwalt vom Gericht beigeordnet?

Sie oder ein Angehöriger sitzen in Untersuchungshaft und brauchen dringend einen Pflichtverteidiger?

Es gibt viele Situationen, in denen Sie Anrecht auf einen Pflichtverteidiger haben. Doch wenn es soweit ist, weiß man meistens nicht, wen man dazu benennen soll.

Gerade wenn es um die eigene Freiheit geht, benötigen Sie Rat von einem Spezialisten. Durch die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ habe ich besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht und eine Vielzahl an praktischen strafrechtlichen Fällen nachgewiesen und unterliege einer jährlichen Fortbildungspflicht im Strafrecht, die ich bereits vor der Verleihung der Qualifikationsbezeichnung sehr ernst genommen und bei Weitem übererfüllt habe.

Sie wollen jemanden, dem sie vertrauen können und der die Pflichtverteidigung genauso ernst nimmt, wie ein Wahlmandat? Dann sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen. Die Pflichtverteidigung ist bei mir keine Vertretung zweiter Klasse, Sie erfahren die gleiche Aufmerksamkeit und den gleichen Einsatz wie bei einem Wahlmandat; dies insbesondere in Fällen der Untersuchungshaft.

Ich verteidige Mandanten im ganzen Bundesgebiet und bin bereits an diversen Gerichten (auch als Pflichtverteidiger) deutschlandweit aufgetreten. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, einen Anwalt in Ihrer Stadt zu beauftragen, Sie haben die freie Wahl eines (Pflicht-) Verteidigers Ihres Vertrauens. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gern an.

Mein Büro ist für Sie unter der Nummer 040 / 35713593 24 Stunden rund um die Uhr persönlich erreichbar (kein Anrufbeantworter!), damit Sie mich im Notfall Tag und Nacht erreichen können, weil man oft durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung schon vieles erreichen bzw. ein Verfahren in eine für Sie bessere Richtung lenken kann.

Ein jedes Mandat unterliegt bei mir hohen Werten und Ansprüchen, die ich in meiner Philosophie schriftlich festgelegt habe und die für mich verbindlich sind.

Opfer­vertretung

Ich biete Ihnen folgende Leistungen an:

  • eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung:
    • vor Erstattung der Anzeige
    • bei der polizeilichen Vernehmung
    • während den Gerichtsverhandlungen
    • nach den Gerichtsverhandlungen, ob z.B. Revision oder Berufung eingelegt werden kann
    • ob Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können
  • eine persönliche Betreuung und Begleitung:
    • ich stehe Ihnen selbstverständlich bei jeglichen Fragen zur Verfügung
    • durch meine 24-Stunden-Notfallhotline können Sie mich rund um die Uhr erreichen
    • ich helfe Ihnen bei der Aufarbeitung der Tat und vermittle Sie gerne zu Fachkräften zur weiteren Betreuung, sei es psychologischer oder auch physischer Natur.

Warum sollten Sie auf einen Anwalt zurückgreifen?

Durch einen Anwalt haben Sie die Möglichkeit, genauestens über ihre Rechte und Pflichten als Zeuge aufgeklärt zu sein. Das kann in vielerlei Hinsicht für Sie hilfreich sein. Der Anwalt kann Sie auf die Vernehmung bei der Polizei oder auf eine mögliche Gerichtsverhandlung so vorbereiten, dass Sie frei von jeder Angst in die jeweilige Situation gehen können. Des Weiteren kann er Ihnen aufzeigen, welche Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Sie gegen den Täter haben und geltend machen können. Falls es nicht zu einer Verurteilung des Täters kommen sollte, können Sie mit Hilfe des Anwalts Ihre Rechtsmittel effektiver einsetzen.

Sport­recht

Strafrecht

Experte für Sportrecht

Sportrecht ist ein Quer­schnitt aus vielen Rechts­gebieten. Spekta­kulär – und von der Presse häufig auf­ge­griffen – sind die Themen Spieler­ver­träge und Doping. In beiden Be­reichen ist anwalt­liche Be­ra­tung und meist auch Ver­tre­tung not­wendig.

In der jüngeren Vergangen­heit war ich für einen nam­haften Hamburger Verein rechts­beratend tätig. Ebenso berate ich mehrere Profi­sportler ver­schiedener Sport­arten seit Jahren dauer­haft.

Meine Beratung / Vertretung im Sport­recht um­fasst vor allem die Gebiete:

Vereins- und Verbands­recht

Arbeitsrecht

Gesellschafts­recht

Strafrecht

Sponsoringrecht

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