Ihnen wird von einem Gericht ein Verbrechen angelastet und Sie sollen einen Anwalt
benennen, der sie vertreten soll, andernfalls würde ihnen ein beliebiger Anwalt vom
Gericht beigeordnet?
Sie oder ein Angehöriger sitzen in Untersuchungshaft und brauchen dringend einen
Pflichtverteidiger?
Es gibt viele Situationen, in denen Sie Anrecht auf einen Pflichtverteidiger haben. Doch
wenn es soweit ist, weiß man meistens nicht, wen man dazu benennen soll.
Gerade wenn es um die eigene Freiheit geht, benötigen Sie Rat von einem Spezialisten. Durch die
Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ habe ich besondere theoretische
Kenntnisse im Strafrecht und eine Vielzahl an praktischen strafrechtlichen
Fällen nachgewiesen und unterliege einer jährlichen Fortbildungspflicht im
Strafrecht, die ich bereits vor der Verleihung der Qualifikationsbezeichnung
sehr ernst genommen und bei Weitem übererfüllt habe.
Sie wollen jemanden, dem sie vertrauen können und der die Pflichtverteidigung genauso
ernst nimmt, wie ein Wahlmandat? Dann sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen. Die
Pflichtverteidigung ist bei mir keine Vertretung zweiter Klasse, Sie erfahren die gleiche
Aufmerksamkeit und den gleichen Einsatz wie bei einem Wahlmandat; dies
insbesondere in Fällen der Untersuchungshaft.
Ich verteidige Mandanten im ganzen Bundesgebiet und bin bereits an diversen Gerichten
(auch als Pflichtverteidiger) deutschlandweit aufgetreten. Sie sind im Übrigen nicht
verpflichtet, einen Anwalt in Ihrer Stadt zu beauftragen, Sie haben die freie Wahl eines
(Pflicht-) Verteidigers Ihres Vertrauens. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gern an.
Mein Büro ist für Sie unter der Nummer 040 / 35713593 24 Stunden rund um die Uhr
persönlich erreichbar (kein Anrufbeantworter!), damit Sie mich im Notfall Tag und Nacht
erreichen können, weil man oft durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung schon vieles
erreichen bzw. ein Verfahren in eine für Sie bessere Richtung lenken kann.
Ein jedes Mandat unterliegt bei mir hohen Werten und Ansprüchen, die ich in meiner Philosophie
schriftlich festgelegt habe und die für mich verbindlich sind.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen an:
- eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung:
- vor Erstattung der Anzeige
- bei der polizeilichen Vernehmung
- während den Gerichtsverhandlungen
- nach den Gerichtsverhandlungen, ob z.B. Revision oder Berufung eingelegt
werden kann
- ob Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können
- eine persönliche Betreuung und Begleitung:
- ich stehe Ihnen selbstverständlich bei jeglichen Fragen zur Verfügung
- durch meine 24-Stunden-Notfallhotline können Sie mich rund um die Uhr erreichen
- ich helfe Ihnen bei der Aufarbeitung der Tat und vermittle Sie gerne zu
Fachkräften zur weiteren Betreuung, sei es psychologischer oder auch
physischer Natur.
Warum sollten Sie auf einen Anwalt zurückgreifen?
Durch einen Anwalt haben Sie die Möglichkeit, genauestens über ihre Rechte und
Pflichten als Zeuge aufgeklärt zu sein. Das kann in vielerlei Hinsicht für Sie
hilfreich sein. Der Anwalt kann Sie auf die Vernehmung bei der Polizei oder auf eine
mögliche Gerichtsverhandlung so vorbereiten, dass Sie frei von jeder Angst in die
jeweilige Situation gehen können. Des Weiteren kann er Ihnen aufzeigen, welche
Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Sie gegen den Täter haben und geltend machen können. Falls
es nicht zu einer Verurteilung des Täters kommen sollte, können Sie mit Hilfe des Anwalts Ihre
Rechtsmittel effektiver einsetzen.